Über uns
Die Geschäftsstelle Transplantationsmedizin wurde im Jahr 2013 durch die TPG-Auftraggeber eingerichtet. Dies war im Maßnahmenkatalog „Kontrolle verstärken, Transparenz schaffen, Vertrauen gewinnen“ im Spitzengespräch zu den Manipulationsvorwürfen in zwei Transplantationszentren im Jahr 2012 beschlossen worden. Die Einzelheiten wurden im Vertrag über die Zusammenarbeit der Selbstverwaltung nach dem Transplantationsgesetz (TPG-Kooperationsvertrag) vom 10.09.2013 festgelegt.
Aufgaben der Geschäftsstelle Transplantationsmedizin (GsTx) sind u. a. die Geschäftsführung der Prüfungskommission und der Überwachungskommission, der unabhängigen Vertrauensstelle Transplantationsmedizin sowie der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer. Weiter begleitet sie das Projekt zum Aufbau eines Transplantationsregisters.
Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags kontrolliert die Prüfungskommission in regelmäßigen Abständen, ob die Vermittlungsstelle „Stiftung Eurotransplant (ET)“ und die Transplantationszentren bei der Organverteilung die vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
Die Überwachungskommission überprüft die Einhaltung der auf der Grundlage des Transplantationsgesetzes vertraglich festgelegten Verpflichtungen und Aufgaben der Koordinierungsstelle „Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)“.
Die unabhängig arbeitende Vertrauensstelle Transplantationsmedizin wurde zur (anonymen) Meldung von Auffälligkeiten und Verstößen gegen das Transplantationsrecht eingerichtet.
Die Bundesärztekammer (BÄK) ist gemäß dem TPG beauftragt, den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft bei Organtransplantationen in Richtlinien festzustellen. Für die Erarbeitung und Fortentwicklung der Richtlinien ist die Ständige Kommission Organtransplantation (StäKO) eingerichtet worden.
Unter anderem die Einrichtung des Transplantationsregisters hat die Geschäftsstelle Transplantationsmedizin geschäftsführend begleitet. Mit dem Register werden erstmals in Deutschland medizinisch relevante, bislang dezentral gehaltene Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft.
Flächendeckende Prüfung aller Transplantationsprogramme
Im Rahmen eines Spitzengespräches am 27. August 2012 zwischen dem Bundesminister für Gesundheit, dem GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Vermittlungsstelle Eurotransplant, der Koordinierungsstelle Deutsche Stiftung Organtransplantation, der Deutschen Transplantationsgesellschaft, den Vertretern der Gesundheitsminister- und der Kultusministerkonferenzen sowie dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenkatalog vereinbart. Dieser Maßnahmenkatalog enthält insbesondere den Auftrag, alle Transplantationszentren (TPZ) regelmäßig, mindestens jedoch einmal in drei Jahren verdachtsunabhängig vor Ort zu prüfen. Ebenfalls wurde vereinbart, dass Vertreter des Landes, in denen das jeweilige Transplantationszentrum seinen Sitz hat, an den Prüfungen zu beteiligen sind, damit ein nahtloser Informationstransfer zwischen den Kommissionen und den zuständigen Überwachungsbehörden gewährleistet ist. Eine Gemeinsame Geschäftsordnung der Prüfungs- und der Überwachungskommission (GGO‑PÜK), von den TPG-Auftraggebern vereinbart und vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt, regelt die Prüftätigkeit.
Über die Ergebnisse einer Prüfung erstellen die Kommissionen jeweils einen Kommissionsbericht. Veröffentlicht werden die Ergebnisse alljährlich im Jahresbericht der Prüfungs- und der Überwachungskommission.
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Gemeinsame Geschäftsordnung der Prüfungs- und der Überwachungskommission (GGO-PÜK)
Geschäftsordnung der nach den §§ 11 Abs. 3 S. 4 und 12 Abs. 5 S. 4 TPG eingesetzten Kommissionen (Bekanntmachung im Bundesanzeiger BAnz AT 18.02.2016 B2, S. 42-47)
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Tätigkeitsbericht 2022/2023 von Überwachungskommission und Prüfungskommission
Tätigkeitsbericht 2022/2023 von Überwachungskommission gem. § 11 Abs. 3 S. 4 TPG und Prüfungskommission gem. § 12 Abs. 5 S. 4 TPG
Nähere Informationen zur Prüftätigkeit bietet auch die Bundesregierung in ihren drei Berichten über den „Fortgang der eingeleiteten Reformprozesse, mögliche Missstände und sonstige aktuelle Entwicklungen in der Transplantationsmedizin“:
Kontakt
Geschäftsstelle Transplantationsmedizin
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Fon: +49 30 400 456-660
Fax: +49 30 400 456-668
E-Mail: transplantationsmedizin@baek.de