Prüfungskommission

Die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband (TPG-Auftraggeber) haben im Jahr 2001 die Prüfungskommission in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben eingerichtet.

Aufgaben

Die Prüfungskommission überprüft die Einhaltung der auf der Grundlage des Transplantationsgesetzes (TPG) vertraglich festgelegten Verpflichtungen und Aufgaben der Vermittlungsstelle (Stiftung Eurotransplant). Hauptaufgabe der Prüfungskommission ist die Durchführung von verdachtsabhängigen sowie verdachtsunabhängigen Prüfungen von Transplantationszentren auf Allokationsauffälligkeiten. Dabei prüft sie in regelmäßigen Abständen stichprobenartig, ob die Vermittlungsentscheidungen der Stiftung Eurotransplant nach Maßgabe der gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen und unter Einhaltung der Allokationsrichtlinien nach § 16 TPG sowie des TPG insgesamt erfolgt sind. Des Weiteren geht die Kommission Meldungen der Stiftung Eurotransplant oder von anderen Institutionen sowie von Einzelpersonen über Auffälligkeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung von Vermittlungsentscheidungen nach. Die Überprüfung erfolgt für den Bereich der Organvermittlung regelmäßig auf Grundlage einer differenzierten Prüfung der Berichte der Vermittlungsstelle gemäß § 12 Abs. 4 Nr. 6 TPG. Im Rahmen der einzelnen Prüfungen werden die an der Vermittlungsentscheidung beteiligten Personen um schriftliche Stellungnahme bzw. in Einzelfällen zu mündlichen Anhörungen gebeten. Der abschließende Kommissionsbericht wird neben den Verfahrensbeteiligten erforderlichenfalls auch weiteren Institutionen dann zugeleitet, wenn nach Auffassung der Kommission das allgemeine Patienteninteresse dies erfordert. Die Bundesärztekammer führt die Geschäfte dieses Gremiums.

Grundlage der Arbeit ist die Gemeinsame Geschäftsordnung der Prüfungs- und der Überwachungskommission (GGO-PÜK), die von den TPG-Auftraggebern vereinbart und vom Bundesministerium für Gesundheit genehmigt wurde..

Besetzung

Die Kommission besteht aus je drei vom GKV-Spitzenverband, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft benannten Vertretern sowie zwei von der Gesundheitsministerkonferenz der Länder benannten Vertretern (stimmberechtigte Mitglieder). Die Koordinierungsstelle, die Vermittlungsstelle und der Verband der Privaten Krankenversicherung benennen jeweils einen Vertreter als beratendes Mitglied.

Den Kommissionsvorsitz in der 08. Amtsperiode (2022-2025) führt Herr Thomas Schwarz. Stellvertretender Vorsitzender ist Herr Prof. Dr. med. Bernhard Krämer.

Bericht

Zur Information der Öffentlichkeit legt die Prüfungskommission einmal jährlich einen Tätigkeitsbericht vor.

Berichte der Prüfungs- und Überwachungskommission

Kontakt

Prüfungskommission

Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin

Fon: +49 30 400 456-662
Fax: +49 30 400 456-668
E-Mail: transplantationsmedizin@baek.de

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