Ständige Kommission Organtransplantation
Die Bundesärztekammer (BÄK) ist gesetzlich beauftragt für den Bereich der Transplantationsmedizin den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien festzustellen. Hierzu hat die Bundesärztekammer die Ständige Kommission Organtransplantation (StäKO) eingerichtet, die ihre Aufgaben auf Grundlage ihres Statuts und ihrer Verfahrensordnung wahrnimmt.
Zu den weiteren Aufgaben der Ständigen Kommission Organtransplantation gehören u. a.:
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Beobachtung und Bewertung der Praxis der Organspende, -vermittlung und -verteilung und der Organtransplantation,
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Beratung von Parlamenten, Regierungen, Gesundheitsverwaltungen, Kostenträgern und medizinischen Einrichtungen in Fragen der Transplantationsmedizin,
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Förderung von Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Transplantationsmedizin,
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regelmäßige Information der Öffentlichkeit zu Fragen der Transplantationsmedizin.
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Statut der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer
(in der vom Vorstand der Bundesärztekammer am 15.05.2020 beschlossenen Fassung)
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Verfahrensordnung der Ständigen Kommission Organtransplantation (VerfO StäKO)
(in der vom Vorstand der Bundesärztekammer am 15.11.2018 beschlossenen Fassung)
Ständige Kommission Organtransplantation
Herbert-Lewin-Platz 1
10623 Berlin
Fon: +49 30 400 456-676
Fax: +49 30 400 456-668
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